Schweizerische Eidgenossenschaft

Die Schweiz liegt an den Hauptrouten von Mitteleuropa nach Italien und Frankreich – ob Sie in die Alpen, an die oberitalienischen Seen oder ans Mittelmeer fahren, Sie werden mit grosser Wahrscheinlichkeit Schweizer Autobahnen benutzen.

Für Fahrten auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen benötigen Sie eine gültige Vignette. Seit August 2023 gibt es sie auch als elektronische Vignette (E-Vignette), die direkt mit dem Kontrollschild Ihres Fahrzeugs verknüpft ist – an der Windschutzscheibe wird nichts aufgeklebt.

Preis der Schweizer Autobahnvignette

Welche Fahrzeuge brauchen eine Schweizer Vignette?

  • Personenwagen und Lieferwagen bis 3,5 Tonnen.
  • Motorräder – sie brauchen eine eigene Vignette.
  • Wohnmobile und Kleinbusse bis 3,5 Tonnen. Über 3,5 Tonnen gilt stattdessen die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA).
  • Anhänger und Wohnwagen – jeder braucht eine eigene Vignette. Von einem Motorrad gezogene Anhänger sind ausgenommen.

Wo ist die Schweizer Vignette Pflicht?

Die Vignette ist auf dem gesamten Netz der Schweizer Nationalstrassen Pflicht – den grün beschilderten Autobahnen und Autostrassen. Zu den meistbefahrenen Strecken gehören:

  • A1 – Genf – Lausanne – Bern – Zürich – St. Gallen
  • A2 – Basel – Luzern – Gotthard-Strassentunnel – Chiasso (italienische Grenze)
  • A13 – St. Margrethen – Chur – San-Bernardino-Tunnel – Bellinzona
  • A9 – Vallorbe – Lausanne – Montreux – Sitten

Der Gotthard- und der San-Bernardino-Strassentunnel sind mit der Vignette abgedeckt. Separate Gebühren fallen für den Tunnel am Grossen St. Bernhard, den Tunnel Munt la Schera und die Autoverladezüge (Lötschberg, Furka, Vereina) an. An den Grenzübergängen Basel/St-Louis, Rheinfelden und Kreuzlingen ist keine Vignette nötig, wenn Sie die Autobahn bei der ersten Ausfahrt verlassen.

Was sollten Sie vor der Reise in die Schweiz prüfen?

Die Verkehrsregeln werden in der Schweiz streng durchgesetzt, und die Bussen sind hoch. Prüfen Sie vor der Abfahrt, ob Ihr Fahrzeug die vorgeschriebene Ausrüstung an Bord hat und ob Sie die örtlichen Regeln kennen.

In der Schweiz gilt:

  • ein Pannendreieck ist Pflicht und muss griffbereit sein
  • das Licht (Abblendlicht oder Tagfahrlicht) muss jederzeit eingeschaltet sein, auch tagsüber
  • Verbandskasten und Warnweste sind nicht vorgeschrieben, werden aber dringend empfohlen
  • Winterreifen sind nicht vorgeschrieben, doch wer mit einem nicht wintertauglichen Fahrzeug den Verkehr behindert, kann gebüsst werden; Schneeketten können vorgeschrieben sein, wo Schilder dies anzeigen
  • Radarwarngeräte und Navigationsfunktionen, die vor Blitzern warnen, sind verboten

Wer ohne gültige Vignette auf der Autobahn fährt, wird mit einer Busse von CHF 200 bestraft und muss die Vignette zudem vor Ort kaufen.

Praktische Informationen für Reisen in die Schweiz

  • Die Schweiz kennt nur eine Jahresvignette – Tages-, Wochen- oder Monatsvignetten gibt es nicht. Jede Vignette ist 14 Monate gültig, vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.
  • Die E-Vignette ist an das Kontrollschild gebunden, nicht an das Fahrzeug. Wenn Sie das Fahrzeug wechseln, aber dasselbe Kontrollschild behalten, bleibt die Vignette gültig. Bei Wechselschildern deckt eine E-Vignette alle Fahrzeuge ab, die dieses Kontrollschild verwenden.
  • Die Schweiz ist nicht in der EU – führen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis mit und beachten Sie beim Grenzübertritt die Freimengen.

Höchstgeschwindigkeiten:

  • 120 km/h auf Autobahnen
  • 100 km/h auf Autostrassen, 80 km/h ausserorts
  • 50 km/h innerorts

Fahrzeuge mit Anhänger dürfen auf Autobahnen und Autostrassen höchstens 80 km/h fahren. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in der Schweiz sehr streng geahndet – schon geringe Überschreitungen werden gebüsst, schwere können ein Strafverfahren nach sich ziehen.

Die angegebenen Werte sind allgemeine Höchstgeschwindigkeiten. Zeigen Verkehrszeichen eine niedrigere Geschwindigkeit an, gilt immer die örtliche Beschränkung.

CH Schweiz

EU Flag -